- übrig
- • üb|rig– übriges Verlorenes; übrige kostbare GegenständeGroßschreibung der Substantivierung {{link}}K 72{{/link}}:– ein Übriges tun (mehr tun, als nötig ist)– im Übrigen (sonst, ferner)– das, alles Übrige– die, alle ÜbrigenSchreibung in Verbindung mit Verben und adjektivisch gebrauchten Partizipien:– er hat von seinem Vermögen nichts übrig behalten– von dem Kuchen wird nichts übrig bleiben– ihr wolltet mir doch ein Stück Kuchen übrig lassen!– solange wir etwas Geld übrig haben ...– der D✓übrig gebliebene oder übriggebliebene KuchenBei übertragener Bedeutung:– etwas für jemanden übrighaben (jemanden mögen)– {{link}}K 55{{/link}}: uns wird nichts anderes D✓übrig bleiben oder übrigbleiben, als nachzugeben– {{link}}K 55{{/link}}: sie haben uns nichts anderes D✓übrig gelassen oder übriggelassen, als zur Polizei zu gehen
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.